REACH - Die EU-Chemikalienverordnung

WEEE - Die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Was ist REACH?

REACH ist die Bezeichnung einer EU-Rechtsvorschrift für Chemikalien und ihre sichere Verwendung. Dabei geht es um die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

REACH ersetzt eine Reihe von EU-Rechtstexten über Chemikalien und ergänzt andere Rechtsvorschriften zu Umweltschutz und Sicherheit, lässt jedoch viele sektorspezifische Vorschriften (z. B. über Kosmetika oder Wasch- und Reinigungsmittel) unberührt.

Quelle: http://echa.europa.eu/

REACH: Rutroniks Standpunkt

Nach unserem Verständnis besteht Registrierungspflicht z.B. nur für Produkte, die verbotene Stoffe bei ordnungsgemäßer Verwendung während ihres Lebenszyklus (Entsorgung nicht eingeschlossen) freisetzen und die vorgegebenen Mengen überschreiten. Wir gehen daher davon aus, dass wir keiner Registrierungspflicht unterliegen. Unserer Informationspflicht gem. Artikel 33 werden wir auf der Grundlage der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) selbstverständlich nachkommen.

Als Distributor, der wir keine Entwicklung und keine eigene Produktion in unserem Hause betreiben, sind wir auf die diesbezüglichen Deklarationen der Hersteller angewiesen. Sobald uns diese vorliegen, werden wir die relevanten Informationen unseren Kunden unverzüglich zur Verfügung stellen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir derzeit keine kundenspezifischen Fragebögen beantworten und aufgrund der Komplexität der Thematik und der Vielzahl der Artikel und Hersteller keine umfassende Bestätigungen in unserem Namen geben können.

Information bzgl. Elektro-und Elektronik Altgeräte (WEEE)

Gemäß den Regelungen der Richtlinie 2012/19/EU (WEEE – Directive on waste electrical and electronic equipment) und der jeweiligen nationalen Umsetzungen (z.B. in Deutschland das ElektroG) sind Besitzer von Elektroaltgeräten verpflichtet, diese getrennt vom Siedlungsabfall einer getrennten Erfassung zuzuführen. Verbraucher haben hierzu unterschiedliche Möglichkeiten, wie z.B. die Nutzung von Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Recyclinghof). In Fällen bei denen keine äußere Abmessung länger als 25cm ist, besteht ggf. auch die Möglichkeit einer Rückgabe an uns. Bitte nehmen Sie hierzu unter den unten angegebenen Kontaktdaten, Kontakt zu uns auf.

Vor einer Rückgabe sind alle entfernbaren Batterien und Akkus aus dem Gerät zu entnehmen und einer separaten Entsorgung zuzuführen. Ebenso steht es in der Eigenverantwortung der Rückgebenden, insbesondere Daten personenbezogener Art sicher und dauerhaft vor der Rückgabe auf dem Altgerät zu löschen.

Geräte, welche unter die WEEE Richtlinie und deren nationale Umsetzungen fallen und daher nicht über den Restmüll entsorgt, sondern getrennt erfasst werden müssen, sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:

Rutronik Elektronische Bauelemente GmbH
Industriestrasse 2
D-75228 Ispringen 
Tel. +49 (0)7231 801-0 or -9100
Fax +49 (0)7231 822-82 
rutronik@rutronik.com / Roland.Bogati@rutronik.com

Informationen für Endnutzer von Lithium- Batterien: Risiken beim Umgang mit Lithium- Batterien Entsprechend (Batteriegesetz - BattG) § 18 Hinweis- und Informationspflichten

Bei ordnungsgemäßem Umgang sind Lithium- Batterien sicher.
Werden Lithium- Batterien jedoch unsachgemäß benutzt, gelagert oder geladen, können diese
Brände verursachen.
Verwenden Sie keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Lithium- Batterien.
Berücksichtigen Sie die Laderegeln des Herstellers und verlängern Sie so die Lebenszeit Ihrer
Lithium- Batterie.

Im hier verfügbaren PDF erhalten Sie wichtige Informationen zu Risiken beim Umgang mit Lithium-Batterien:

Informationen für Endnutzer beim Umgang mit Lithium-Batterien